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LV 1871: Kinder ab sechs Jahren in der Berufsunfähigkeit versicherbar

Jahrelang galt die Devise: Kinder sind erst ab dem zehnten Lebensjahr gegen Berufsunfähigkeit versicherbar. Ziemlich blöd, wie jedes Elternteil weiß, das sein Kind auf Spielplätzen in gefühlt fünf Metern Höhe sorglos auf einem Klettergerüst herumturnen sieht.

Absichern konnte man dieses Risiko für Kinder unter 10 Jahren nur über Optionen auf eine spätere Berufsunfähigkeitsversicherung in Verbindung mit einem anderen Versicherungsprodukt wie einem Sparplan (z.B. Nürnberger Kindervorsorge) oder einer Grundfähigkeitenversicherung (Alte Leipziger).

Warum eine BU-Absicherung schon für Schüler wichtig ist, erklärt die LV 1871 hier im Video ziemlich gut (das ganze Marketing-Blabla bitte einfach wegdenken – im Kern stimmen die Argumente):

Kurz erklärt: Berufsunfähigkeitsversicherung für Schüler

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Das sind die Eckpunkte der neuen Schüler-BU:

  • 1.100 € Monatsrente maximal versicherbar
  • Ab dem sechsten Lebensjahr und (WICHTIG!) NACH erfolgter Einschulung
  • Arbeitsunfähigkeitsregelung möglich, auch ohne Gesundheitsprüfung später einschließbar
  • Lebenslange BU-Rente möglich
  • Nachversicherungsgarantie nach abgeschlossener Ausbildung auf mindestens 1.800 € Monatsrente
  • Beitragsdynamik bis maximal 3% möglich
  • Leistungsdynamik im BU-Fall bis 3% möglich
  • Vereinfachte und bedarfsgerechte Gesundheitsfragen speziell auf Kinder angepasst

Warum ist die Absicherung ab sechs Jahren so besonders?

Für Versicherungen sind Schüler in der Einkommensabsicherung erst einmal Wundertüten. Der Schüler kann sich entscheiden, später einmal Arzt oder Rechtsanwalt zu werden, er kann aber auch das Handwerk für sich entdecken und Schreinermeister oder – in der Risikoeinstufung noch schlimmer – Krankenpfleger werden.

Entscheidet sich der Versicherte für einen risikoärmeren und damit günstigeren Beruf und meldet dies der LV-1871, so sinkt sein Monatsbeitrag entsprechend. Das gilt bei der Schüler-BU übrigens schon mit dem Übergang des Kindes aufs Gymnasium. Bereits hier sinkt das Risiko und damit auch der Beitrag.

Entscheidet sich das Kind jedoch für einen risikoreichen Beruf, so bleibt die bisherige günstigere Einstufung bestehen. Sollte das Kind also nach der Schule z.B. Krankenpfleger oder -pflegerin werden oder sich für einen handwerklichen Beruf entscheiden, so ist eine Schüler-BU oft der einzige Weg in diese so wichtige Absicherung, da eine Absicherung nach der Berufswahl für diese Berufsgruppen leider oft wirtschaftlich gar nicht mehr möglich ist.

Drei wichtige Vorteile sprechen also für den frühen Abschluss einer BU-Absicherung:

  1. Je jünger das Kind, desto wahrscheinlicher ist es, dass die Gesundheitsfragen problemlos durchlaufen werden können. In der Praxis sehen wir jeden Tag, wie schnell es gehen kann mit Vorerkrankungen oder Diagnosen wie z.B. ADHS, die den Weg in die BU-Absicherung schnell versperren können.
  2. Je jünger man in die BU-Versicherung einsteigt, desto niedriger sind die Prämien für das Kind – ein Leben lang.
  3. Als Schüler hat man nicht die beste Berufsgruppeneinstufung (wie gesagt: Wundertüte), aber man ist auch weit weg von den schlechten Einstufungen. Egal, wie sich das Kind später beruflich entscheidet: Es fällt nie schlechter als in die Berufsgruppeneinstufung „Schüler“.  

Die Bedingungen der LV 1871 zählen in der BU-Versicherung zu den besten am Markt. Punkte wie abstrakte Verweisung, Besserstellungsklausel, Umorganisation im Betrieb bei Selbständigen, Teilzeit, Stundung der Beiträge bei Zahlungsschwierigkeiten usw. sind alle im Kundensinne sauber gelöst. Man setzt mit der LV 1871 also auf einen der Top-BU-Anbieter.

Mit welchen Beiträgen muss ich rechnen?

Für die Maximalabsicherung von 1.100 € monatlich wird für ein sechsjähriges Kind ein Zahlbeitrag in Höhe von 53,38 € monatlich fällig. Entscheidet sich das Kind später für das Gymnasium, reduziert sich der Beitrag bereits auf 40,70 € monatlich. Schlechter als diese Einstufung kann das Kind dann auch nicht mehr fallen.

Zum Vergleich: Entscheidet sich das Kind nach dem Abitur für eine Ausbildung in der Krankenpflege, müsste es für denselben Schutz bereits 90,74 € im Monat zahlen (von weiteren Nachteilen wie einer niedrigeren Maximalrente mal ganz abgesehen), wenn es den BU-Schutz erst nach dem Abitur mit 18 Jahren abschließen würde.

Man sichert dem Kind also mit dem frühen Abschluss einen optimalen Schutz zu niedrigen Kosten.

Fazit

Respekt an die LV 1871, die sich als erste Versicherung traut, eine eigenständige BU-Absicherung für Kinder unter 10 Jahren anzubieten. Eltern haben hiermit die optimale Möglichkeit, den Gesundheitszustand ihrer Kinder schon so früh wie möglich einzufrieren und die Kinder bestmöglich abzusichern. Daumen hoch!