Blog

„Unbenannte Gefahren“ – das Must-have in der Wohngebäudeversicherung

Es gibt Sätze, bei denen weißt Du genau: Verdammt, das gibt jetzt richtig Ärger. „Papa, bei uns aus der Deckenlampe tropft Wasser“ an einem verregneten Sonntagnachmittag ist definitiv so ein Satz. Ich hechte natürlich sofort die Treppe hoch und tatsächlich: Fröhlich tropft es von der Deckenlampe. Also, Eimer drunter und Schadensursache suchen. Das Badezimmer im Stock drüber ist schnell ausgeschlossen. Zum einen ist hier alles trocken, zum anderen stellen wir bei genauerem Hinsehen auch noch Feuchtigkeit an der Außenwand fest. Fazit: Irgendwo im Dach muss ein Leck sein. Ein Verdacht, den der Dachdecker tags darauf bei einer ersten Besichtigung prompt bestätigt.

Zusätzlich zu dem ganzen damit verbundenen Ärger kann so ein Schaden schnell auch ziemlich teuer werden. Dumm, wenn das dann nicht von Deiner Wohngebäudeversicherung abgedeckt wird. Und das wird es fast nie. Warum nicht?

Normalerweise sind in der Wohngebäudeversicherung die sogenannten „Ersten Gefahren“ abgesichert. Das sind:

  • Feuer,
  • Leitungswasser,
  • Sturm/Hagel.

Hast Du Elementarschäden mit abgesichert (was man immer tun sollte), kommen noch dazu:

  • Hochwasser,
  • Überschwemmungen,
  • Starkregen,
  • Erdbeben,
  • Erdrutsche.

Nur: Nichts davon trifft auf ein undichtes Dach zu, durch das bereits seit längerer Zeit langsam aber stetig Wasser einsickert. Dieses Risiko ist in einer „normalen“ Wohngebäudeversicherung nicht abgesichert. Dagegen hilft nur der Einschluss „unbenannte Gefahren“. Diese Klausel dreht den Spieß nämlich zugunsten des Versicherungsnehmers – also Dir – um. Mit diesem Einschluss ist nicht mehr nur alles versichert, was in den Versicherungsbedingungen steht, sondern es ist alles abgesichert, was in den Bedingungen nicht explizit ausgeschlossen ist. Ein enorm wichtiger Unterschied, der den Leistungsbereich der Versicherung erheblich erweitert, den aber leider nur sehr wenige Versicherer anbieten. Bei einem dieser Anbieter haben wir zum Glück unser Haus versichert.

Kostenpunkt für diese zusätzliche Leistung, die wir seit acht Jahren bezahlen: 53,23 € pro Jahr. Schaden laut erstem Kostenvoranschlag: 5.600 €.

Wenn Du wissen möchtest, ob Deine Versicherung diese wichtige Leistungserweiterung auch enthält oder wie Du sie einschließen kann, helfen wir Dir gern.