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Worauf musst Du bei Deiner Wohngebäudeversicherung achten?
Eine Wohngebäudeversicherung versichert Deine Immobilie normalerweise gegen die sogenannten Ersten Gefahren. Das sind:
- Feuer (Brand, Blitzschlag, Ex- oder Implosion sowie Aufprall eines Luftfahrzeugs),
- Leitungswasser (Leitungswasser, Frost- und Bruchschäden),
- Sturm (Sturm ab Windstärke 8, Hagel).
Damit reicht die Standard-Wohngebäudeversicherung im Normalfall nicht aus, um alle Risiken abzudecken, die Deiner Immobilie drohen können.
Einfaches Beispiel: Elementargefahren (Überflutung von Gewässern, Lawinen, Schneedruck, Erdrutsch) drohen nicht nur in der Nähe von Bergen, Flüssen oder anderen Gewässern. Auch ein einfacher Rohrbruch an Ihrer Straße kann zu einer Überflutung führen, die in einer Standardabsicherung nicht abgedeckt ist. In diesem Fall heißt es dann: selbst zahlen.
Da so eine Immobilie einen erheblichen Vermögenswert darstellt, der nicht selten auch noch mit einem Darlehen belegt ist, ist der Verlust fast immer existenzbedrohend. Existenzbedrohende Risiken gilt es, möglichst vollständig abzusichern. Die Erweiterung der Elementarschadendeckung gehört also in jede Wohngebäudeversicherung.
Aber das genügt noch nicht:
- Schäden an Zu- und Ableitungsrohren auf und Ableitungsrohren außerhalb Ihres Grundstücks sind nicht bei allen Anbietern abgesichert.
- Wasseraustritt aus Aquarien und Wasserbetten sollte im Bedarfsfall unbedingt abgeklärt werden.
- Grobe Fahrlässigkeit ist ein ganz wichtiger Punkt. Handelst Du grob fahrlässig, kann die Versicherung die Leistung bis zu 100% kürzen. Grobe Fahrlässigkeit geht ganz schnell:
- Du verlässt die Küche, während auf dem Herd Öl erhitzt? Fahrlässig (LG Köln, Urteil vom 27.2.2020 – 24 O 360/19).
- Es kommt zu einem Brand, weil Sie Du Dein Handy nicht beim Laden bewacht hast? Fahrlässig (OLG Bamberg, Beschluss vom 11.07.2019 – 1 U 34/19).
- Du verlässt das Haus, während die Spülmaschine läuft? Fahrlässig (LG Düsseldorf, Urteil v. 29.10.93, Az. 20 S 84/93).
- …
Ist der Einwand der Groben Fahrlässigkeit im Vertrag nicht explizit ausgeschlossen, liegt es an Dir zu beweisen, dass Du NICHT grob fahrlässig gehandelt hast. Dieser Punkt führt sehr leicht zu Streitigkeiten mit der Versicherung. Daher solltest Du also unbedingt darauf achten, dass die Versicherung im Vertrag auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit verzichtet.
Ist all das abgesichert, hast Du schon eine ziemlich gute Versicherung für Deine Immobilie. Ein Teil fehlt aber noch immer: Was machst Du zum Beispiel, wenn der unbemerkt durchgefaulte Baum auf Deinem Grundstück bei leichtem Wind plötzlich nachgibt und Dir aufs Dach fällt? Diesen Punkt bekommst Du nur über unbenannte Gefahren abgedeckt, die eine Top-Wohngebäudeversicherung mit abdeckt. In diesem Fall hast Du eine sogenannte Allgefahrendeckung. Was immer dem Haus passiert ist abgesichert. Sollten also Aliens mal auf die Idee kommen, Dein Haus von ihrem UFO zu zerstören, bist Du trotzdem abgesichert.
Wichtig: Eine Top-Versicherung für Dein Haus muss nicht teurer sein als Deine jetzige. Lass Deine Police also am besten von einem unabhängigen Experten prüfen – gerne natürlich von uns.